FAQs
2.4 Wenn ich wegen einer Preiserhöhung kündige, kann ich dann schneller wechseln?
Ihr Anbieterwechsel wird von FirstCon mit höchster Priorität und Sorgfalt behandelt - aber durch die Regelungen auf dem deutschen Energiemarkt sind bestimmte Fristen zu beachten. Daher können wir Sie leider nicht "sofort" beliefern, wenn Ihr alter Anbieter eine Preiserhöhung bekannt gibt, sondern erst zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Ihrer Kündigung. Das ist in der Regel der Termin, zu dem die Preiserhöhung durchgeführt wird. Bitte nutzen Sie in diesem Fall Ihr Sonderkündigungsrecht und wechseln Sie zu FirstCon. In unserem Bestellformular, das der Vertriebspartner für Sie bereit hält, haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Eigenkündigung mitzuteilen.
