FAQs
4.2 Welche Fristen sind bei einem Neueinzug zu beachten?
Wenn Sie als Erstbewohner in eine neue Immobilie einziehen und dort zu den günstigen FirstCon-Tarifen beliefert werden möchten, kann dies noch bis zu 6 Wochen nach Ihrem Einzug rückwirkend geschehen. Andernfalls wird Sie der örtliche Grundversorger zunächst übergangsweise in Ihrer neuen Wohnung mit Strom versorgen. Bitte erteilen Sie uns in diesem Fall einen regulären Auftrag zum Anbieterwechsel, den wir gerne für Sie durchführen.
