Wie billig kann Strom sein?
Rechnen Sie doch einmal selbst: (alle Preise in Cent pro kWh zzgl. USt.)
Die günstigsten Strompreise aus den letzten Monaten waren:
| Terminmarkt Jahresprodukt Strom Base | 5,2 ct./kWh |
| Terminmarkt Jahresprodukt Strom Peak | 6,4 ct./kWh |
| ergibt für ein Haushaltsprofil einen Durchschnittspreis von: | 5,4 ct./kWh |
| zzgl. Strukturierung am Spotmarkt: | 0,25 ct./kWh |
| zzgl. EEG-Umlage: | 3,592 ct./kWh |
| zzgl. Stromsteuer: | 2,05 ct./kWh |
| zzgl. KWK-Umlage (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz): | 0,002 ct./kWh |
| zzgl. § 19 NEV-Umlage: | 0,151 ct./kWh |
| zzgl. Konzessionsabgabe (je nach Gemeindegröße 1,32 bis 2,39 ct./kWh) | 1,41 ct./kWh |
| zzgl. Netzentgelte (je nach Netzbetreiber ca. 3 bis 8,27 ct./kWh) | 5,54 ct./kWh |
| Minimaler Strompreis zzgl. USt. (ohne Marge für Anbieter!!!) | 18,395 ct./kWh |
| Minimaler Strompreis incl. USt. (ohne Marge für Anbieter!!!) | 21,89 ct./kWh |
Hinzu kommen Ø 47,50 €, die der Netzbetreiber pro Jahr für Messung und Grundpreis verlangt. Dies sind die Selbstkosten eines Lieferanten ohne Kosten für Vertriebsmargen, Personal, Dienstleistung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Raumkosten, Telefon, Gewinnaufschlag etc. Es sind also in diesem Mindestpreis auch keine Abschluss- oder Folgeprovisionen enthalten. Auch ein höherer Grundpreis kann diese Kosten nicht decken und gleichzeitig die Defizite aus einem zu billigen Arbeitspreis auffangen. Wenn ein Anbieter weniger verlangt, als er selbst für den Strom bezahlen muss, macht er Verlust.
Warum gibt es Anbieter, die mit verlustbringenden Preisen arbeiten?
Es gibt immer wieder Anbieter, die sich schlicht verkalkulieren und bestimmte Positionen einfach vergessen. Dann ist die Insolvenz oder drastisch steigende Preise, die Verluste der Vergangenheit auffangen sollen, vorgezeichnet. Andere betreiben dies mit System: Über günstig erscheinende Preise werden Kunden gelockt. Zum nächst möglichen Zeitpunkt werden die Preise angehoben – manchmal drastisch, so dass die Kunden, die vergessen innerhalb der kurzen Sonderkündigungsfrist zu kündigen, den zuvor erhaltenen „Rabatt“ wieder zurück bezahlen. Oder die Preiserhöhung erfolgt auf ein marktübliches und kostendeckendes Niveau, so dass sich ein nochmaliger Wechsel nicht wirklich lohnt. Der anfangs erwirtschaftete Verlust aus den defizitären Preisen wird dann vom Anbieter als „Kundenwerbungskosten“ betrachtet.
Das ist weder nachhaltig, noch fair! Den Kunden wird ein günstiger Preis vorgegaukelt, der nicht eingehalten wird. Und manch ein Anbieter überlebt dieses unfaire Spiel auch nicht, wie wir aus der jüngsten Vergangenheit wissen. Die Kunden tragen dann den Schaden und finden sich plötzlich in der Ersatzversorgung wieder.
