Mehrwertsteuersenkung bei Firstcon
Die von der Politik beschlossene Mehrwertsteuersenkung von 19 % auf 16 % gilt vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020.
Hier haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für unsere Kund*innen zusammengestellt:
Profitiere ich als Firstcon-Kund*in von der Steuersenkung?
Ja! Wir geben die Mehrwertsteuersenkung komplett an unsere Kund*innen weiter.
Muss ich jetzt aktiv werden, um von der Steuersenkung zu profitieren?
Nein! Sie müssen vorerst nichts tun.
Was macht Firstcon damit ich von der Steuersenkung profitiere?
Ende des Jahres werden wir, unabhängig von und zusätzlich zu der turnusmäßigen Ablesung, alle unsere Kund*innen postalisch dazu auffordern, uns ihren Zählerstand zu übermitteln.
Wir machen das, weil der Ablesezeitpunkt zum Ende des Ablesezeitraums maßgeblich für die Höhe der gesetzlichen MwSt. bezogen auf die gesamte Lieferung ist. Liegt dieser zwischen dem 01.07.2020 und dem 31.12.2020, werden wir die gesamte Lieferung mit 16 %, andernfalls mit 19 %, MwSt. abrechnen.
Sie profitieren also maximal, wenn Sie den Zählerstand Ende Dezember ablesen und möglichst zeitnah übermitteln.